Winterreifenpflicht in Deutschland 2014 – Infos & Fakten
Bereits seit 04.12.2010 gibt es in Deutschland die Winterreifenpflicht. Sie wirft immer wieder Fragen auf und die Verunsicherung bei vielen Autofahrern ist groß. Vor allem die Winterreifen-Verweigerer sind sich oft nicht sicher, ob sie nun zwangsweise auf Winterreifen umrüsten müssen oder nicht. Damit Sie mit dieser Vorschrift nicht ins Schleudern geraten, haben wir hier für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das heisst, die Umrüstung auf Winterreifen ist nicht generell vorgeschrieben, sondern vielmehr von den tatsächlichen Straßenverhältnissen abhängig. Die alte Regel „Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – ist mittlerweile in vielerlei Hinsichtlich überholt. In diesem Jahr hatten wir in Deutschland größtenteils bis Mitte November noch keinen Schnee auf den Straßen und die Temperaturen lagen tagsüber deutlich im zweistelligen Bereich. Unter diesen Bedingungen sind gute Sommerreifen in ordentlichem Zustand jedem Winterreifen überlegen. Ebenso werden wir nächstes Jahr vermutlich bereits deutlich vor Ostern wieder Straßenverhältnisse vorfinden, bei denen wir aus den o.g. Gründen keine Winterreifen mehr benötigen.
Rechtlich gesehen braucht jemand, der (theoretisch) nur auf schnee-, matsch- und eisfreien Straßen unterwegs ist überhaupt keine Winterreifen.
Geregelt ist dies im § 2 Abs. 3a StVO, in dem es heisst:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Kennzeichnung von Winterreifen
Dies bedeutet für den Kraftfahrer, dass sein Fahrzeug bei den oben genannten Straßenverhältnissen mit M+S-Reifen ausgerüstet sein muss. Gemäß der o.g. Richtlinie sind bei M+S-Reifen Reifenprofil und -struktur so ausgelegt, dass sie im Schnee leistungsfähiger sind als normale Reifen. Jedoch wird die geforderte Leistung weder an Messwerten festgemacht, noch in anderer Form eindeutig definiert. Es gibt also keine wirkliche Spezifikation, was ein so gekennzeichneter Reifen können muss.
Als Fahrzeugführer müssen Sie sich darüber allerdings nicht den Kopf zerbrechen. Für Sie reicht es aus, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Reifen ausrüsten, die mit „M+S“ (Mud and Snow) gekennzeichnet sind. Nachteil an diesem Kürzel: es ist nicht geschützt. Es darf daher auch an Reifen angebracht werden, die nicht speziell für den Wintereinsatz entwickelt wurden (zum Beispiel Off-Road-Reifen mit niedriger Höchstgeschwindigkeitsgrenze.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten die von Ihnen gewählten Reifen zusätzlich noch das „Snowflake on the Mountain“ oder auch „Three Peak Mountain“-Symbol tragen. Hiermit werden Reifen gekennzeichnet, die mindestens dem Standard der amerikanischen Definition von Winterreifen entsprechen oder dessen Anforderungen übertreffen. Nur dann haben Sie Winterreifen montiert, die bei winterlichen Straßenverhältnissen auch tatsächlich die gewünschten Vorteile bringen.
Auch Ganzjahresreifen tragen das M+S-Symbol. Es sind aber strenggenommen Winterreifen mit Sommereignung, so dass sie den Ansprüchen von sportlichen Fahrern (zumindest im Sommer) keinesfalls gerecht werden. Wer im Sommer ein Fahrzeug mit Ganzjahresreifen bewegt, wird sehr schnell feststellen, dass sie reinrassigen Sommerreifen schlichtweg unterlegen sind und noch dazu mit einer unangenehmen Geräuschentwicklung auf sich aufmerksam machen.
Besonderheit von Winterreifen
In die Profilblöcke von Winterreifen sind viele kleine Lamellen eingearbeitet, die für eine zusätzliche Verzahnung auf Schnee und Matsch sorgen. Weist der Reifen diese Lamellen zum Beispiel durch Verschleiß nicht mehr auf, erfüllt er übrigens dennoch die Anforderungen eines M+S-Reifens! Er gilt hinsichtlich der Winterreifenpflicht als vorschriftsmäßig und im Sinne der StVO mit ausreichend tiefen Profilrillen versehen. Geschichten, wonach Reifen, welche diese Lamellen (teilweise) nicht mehr aufweisen, geahndet wurden, kursieren immer wieder im Internet. Angesichts der aktuellen Rechtslage sind diese entweder der Fantasie der Schreiber entsprungen oder auf grobe Unkenntnis seitens der Rennleitung zurückzuführen.
Vorgeschriebene Profiltiefe von Winterreifen
Hinsichtlich der vorgeschriebenen Profiltiefe, sind Winterreifen den Sommerreifen gleichgestellt. Dies bedeutet für Pkw mindestens 1,6 mm. Tests zeigen jedoch regelmäßig, dass die guten Wintereigenschaften ab einer Profiltiefe von weniger als 4 mm deutlich nachlassen. Bezüglich des Reifenalters gibt es für Pkw ebenfalls kein gesetzliches Höchstalter. Dennoch härtet die weichere Gummimischung der Winterreifen mit der Zeit aus und nach spätestens 6 Jahren lässt auch hierdurch die Wintereignung deutlich nach.
Weitere Infos zum Thema Reifen finden Sie im Buch TUNING: street legal, ab Seite 25.
Eine rutsch- und beulenfreie Wintersaison wünscht Ihnen das Team vom KEBA-Verlag!
Aktuelle Winterreifen-Tests der Zeitschrift Auto Motor und Sport finden Sie hier…