Segen oder unnötig – Wechselkennzeichen
Seit mehr als 2 Jahren gibt es in Deutschland das Wechselkennzeichen (WK), doch er erwartete Run auf die Blechschilder bleibt nach wie vor aus. Die Einführung im Juli 2012 wurde vor allem von Besitzern mehrerer Fahrzeug sehnsüchtig erwartet, erhofften sich diese dadurch eine Kostenersparnis in Sachen Unterhalt (Kfz-Steuer und -Versicherung). Leider war das, was die Politiker nach langem Überlegen und Beraten schließlich auf den Weg brachten, alles andere als innovativ und die Enttäuschung der betroffenen Fahrzeughalter groß.
Um sich einen Überblick verschaffen zu können, haben wir für Sie alles Infos rund um das Wechselkennzeichen zusammengestellt und Sie können schnell und einfach entscheiden, ob es für Sie in Frage kommt oder nicht.
Was ist ein Wechselkennzeichen überhaupt?
Das Wechselkennzeichen oder auch Wechselschild besteht aus zwei Teilen. Einen Wechselelement (zum Beispiel: FÜ-T 2308) und einem starren Teil, der fest am Fahrzeug bleibt (zum Beispiel: 2). Komplett würde das Kennzeichen dann lauten: FÜ-T 2308 2. Über der Plakette befindet sich ein kleines „W“, womit dieser Teil des Kennzeichens als WK gekennzeichnet ist.
Zulässig sind Wechselkennzeichen bislang nur für Fahrzeuge der Klassen M1, L und O1. Allerdings müssen beide Fahrzeuge, an denen die Schilder verwendet werden sollen, der gleichen Klasse angehören! Es darf natürlich immer nur das Fahrzeug geführt werden, an dem sich das komplette Wechselkennzeichen, also Wechselelement und starrer Teil gleichzeitig befinden. Das andere Fahrzeug, an dem sich dann lediglich ein anderer starrer Teil befindet, darf nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Das ist vermutlich der Grund, dass das Wechselkennzeichen bislang nicht sehr viel Zuspruch erfährt. Auf der anderen Seite ist es vielleicht auch gut so, denn sonst wären die Straßen bald vollgeparkt mit Zweit-, Dritt- und Viertfahrzeugen. Lassen Sie zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zu, erhalten Sie also insgesamt drei Schilder: 1 Wechselelement und zwei starrer Teile („1“ und „2“).
Versicherung
Zwar bieten viele Versicherungen spezielle Tarife für Wechselkennzeichen an, dennoch wird es durch ein Wechselkennzeichen nicht zum Schnäppchen, den Luxus von zwei Fahrzeugen, die jederzeit gefahren werden können, zu genießen. Beide Fahrzeuge müssen versichert werden, wobei lediglich die vermutlich geringere Laufleistung und damit das verringerte Unfallrisiko entsprechend berücksichtigt werden. Ursprünglich war geplant, dass nur die Versicherungssumme des Fahrzeuges mit der höheren Typklasse gezahlt werden sollte. Unter Umständen fährt man also billiger und kann vor allem beide Fahrzeuge gleichzeitig nutzen, wenn man einfach eine Zweitwagenversicherung abschließt. Eine echte Alternative stellt übrigens das Saisonkennzeichen auch nicht dar, da der Verwendungszeitraum der damit zugelassenen Fahrzeuge von Haus aus fest definiert ist.
Steuer
Auch hier ist nicht wirklich Sparpotential vorhanden. Anders als zum Beispiel in Österreich und der Schweiz, fällt für beide Fahrzeuge die jeweils volle Kfz-Steuer an. Wie bei der Kfz-Versicherung, hat man es auch hier nicht geschafft, sich lediglich für die Kostenentrichtung des höher eingestuften Fahrzeuges entscheiden.
Fazit
Wer denkt, sich den Luxus von zwei Fahrzeugen mittels Wechselkennzeichen leichter leisten zu können, irrt gewaltig. Sowohl Steuer als auch Versicherung schlagen praktisch unverändert zu Buche und die Zulassung selbst ist ebenfalls teurer, da eine weitere Plakette und spezielle Halter benötigt werden.
Schade eigentlich. Wieder einmal hat es die Regierung geschafft, eine an sich gute Idee nur halbherzig umzusetzen und somit das Wechselkennzeichen von Anfang an zum Flop degradiert.
Tipp
Wenn Sie sich schon einmal gefragt haben, wo denn Ihr Vordermann eigentlich herkommt, können Sie sich hier die komplette Kennzeichenliste für Deutschland als PDF herunterladen…