Die Mindesthöhe von Pkw ist gesetzlich nicht geregelt
Es gibt keine Vorschrift (ECE, StVZO etc.), in der eine Mindesthöhe in cm oder mm gefordert wird bzw. ein Minimum an Bodenfreiheit in cm oder mm verlangt wird.
Aber, es gibt Prüfvorschriften des TÜV, in denen geregelt ist, dass
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feste Teile mind. 8 cm über der Fahrbahn liegen müssen
- elastische Teile mind. 7 cm über der Fahrbahn liegen müssen
Dies gilt sowohl für Frontschürzen, als auch Seitenschweller oder auch Endtöpfe. Hindernisse in diesen Höhen müssen vom kompletten Fahrzeug berührungsfrei überfahren werden können.
Tatsache ist aber auch, dass der Prüfer in seiner Eigenschaft als solcher frei in seiner Entscheidung ist. Er kann also theoretisch auch tieferliegende Fzg. positiv begutachten!
Mehr zum Thema Bodenfreiheit gibts in „TUNING: street legal“ ab Seite 71!
Gruß
Tom