Handy am Steuer

Neue Regelung für die Ahndung von Handy-Verstößen

handy am steuerBei der Ahndung von Handy-Verstößen reicht es zukünftig nicht mehr aus, „Mobiltelefon in der Hand gehalten“ anzuführen. Um eine beweissichere Ahndung zu gewährleisten, müssen hierzu konkrete Angaben erfolgen wie zum Beispiel „Mobiltelefon mit linker Hand am linken Ohr gehalten. Sprechbewegungen deutlich erkennbar“ etc.

 

Grund hierfür ist u.a. die Meinung vom OLG Hamm, wonach das alleinige Aufnehmen und/oder Halten des Handys nicht auch automatisch als tatbestandsmäßige Benutzung betrachtet werden kann. Eigentlich schon ein alter Hut, denn in der Regel dürfte eine entsprechende Konkretisierung bislang ohnehin schon erfolgt sein!?