Elektronische Parkscheiben mit Zulassung

Parkscheibe 2.0 – jetzt mit Zulassung!

Wer hin und wieder die korrekte Bedienung von Parkscheiben überwacht und ggf. ahndet, sollte zwischenzeitlich wissen, dass es tatsächlich elektronische Parkscheiben mit Zulassung gibt. Im Gegensatz zu den bekannten „mitlaufenden“ Parkscheiben, sollen diese nicht die Parkzeit (verbotswidrig) verlängern, sondern dem Benutzer die Handhabung erleichtern und helfen, Tickets zu vermeiden. Die Parkscheiben bleiben fest im Fahrzeug montiert und erkennen an Hand der Motorvibration, wann das Fahrzeug abgestellt wird. Dann wird die Zeit angehalten und gemäß § 13 Abs. 2 StVO richtig auf die nächste halbe oder volle Stunde eingestellt. Dadurch gehört das lästige Suchen und Einstellen der Parkuhr der Vergangenheit an. Je nach Modell erinnert das Gerät an den rechtzeitigen Wechsel der Batterie.

Viele dieser Parkscheiben entsprechen in Form und Ausführung den einschlägigen Vorschriften und haben eine Zulassung. Wichtig ist, dass der Buchstabe „P“ weiß auf blau dargestellt ist und das Wort „Ankunftszeit“ zu lesen ist. Der Rest der Scheibe muss NICHT blau gehalten sein!