Urteil zum Ablesen der Uhrzeit vom Handy
Wer als Autofahrer während der Fahrt sein Handy benutzt um davon die Uhrzeit abzulesen, handelt ordnungswidrig.
Dies hat das OLG Zweibrücken per Urteil entschieden. Ein Autofahrer hatte seinen Einspruch damit begründet, er hätte sein Mobiltelefon nur in der Hand gehabt, um auf die Uhr zu sehen.
Das OLG Zweibrücken sah hierdurch den Tatbestand der verbotswidrigen Nutzung als erfüllt an. Nach Meinung des Gerichts ist es nur zulässig, das Handy aufzuheben oder umzulagern.