Zum 01.09.2023 wurde u.a. der Bußgeldsatz für das Erlöschen der Betriebserlaubnis angehoben. Die Kennzahl 319500 wird nun mit einem Bußgeld von 70,00 EUR geahndet. Es handelt sich also nicht mehr um ein Verwarnungsgeld sondern eine Anzeige. Punkte gibt es für diesen einfachen Verstoß nach wie vor nicht!
Der gesamte Bußgeldkatalog (Stand: 01.09.2023 kann hier direkt beim KBA heruntergeladen werden.